Die Verpflichtungen für die getrennte Buchführung im Sinne von Artikel 11 der Zugangsrichtlinie werden in der EU28 in unterschiedlichem Maße angewendet. Investaura hat die Situation in 20 Ländern in Europa untersucht, die 97% der europäischen Bevölkerung ausmachen.
Die europäische Verordnung zur getrennten aufsichtsrechtlichen Rechnungslegung (SRA: Separated Regulatory Accounting) basiert auf dem folgenden Schlüsselsatz der Verordnung, Richtlinien und Empfehlungen:
- 2002/19/EG (März 2002): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung („Zugangsrichtlinie“), sowie Änderung ensprechend der Richtlinie 2009/140/EG von November 2009.
- 2005/698/EG (September 2005): Empfehlung der Kommission über die getrennte Buchführung und Kostenrechnungssysteme entsprechend dem Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation.
- 2018/1972 (Dezember 2018): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation.
- 2018/1971 (Dezember 2018): Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro).
Die Anwendung von Ex-ante-Regelungen und Rechtsbehelfen in Europa ist in Artikel 9 bis Artikel 13 der Zugangsrichtlinie festgelegt:
- Artikel 9: Transparenzverpflichtung
- Artikel 10: Gleichbehandlungsverpflichtung
- Artikel 11: Verpflichtung zur getrennten Buchführung
- Artikel 12: Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Netzeinrichtungen und deren Nutzung
- Artikel 13: Verpflichtung zur Preiskontrolle und Kostenrechnung
Die Anzahl der Märkte, die als anfällig für Ex-ante-Regulierung gelten, wurde von 18 Märkten im Jahr 2003 auf 7 Märkte im Jahr 2007 und 5 Märkte im Jahr 2014 reduziert. Die Regulierung konzentriert sich nun fast ausschließlich auf den Großhandel.
Die Praxis der Regulierung der Rechnungslegungstrennung in Europa hat sich in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls weiterentwickelt. In Europa geht der Trend zur Reduzierung der SRA-Verpflichtungen. Die branchenspezifische derzeit geltende Verordnung wird voraussichtlich zugunsten des gemeinsamen Wettbewerbsrechts nach und nach verschwinden.
Investaura hat kürzlich einen Telekommunikationskonzern in Bezug auf seine Regulierungssstrategie und seine Antwort an die Regulierungsbehörde in Bezug auf die Veröffentlichung von separaten Konten beraten. Die Berater von Investaura sind auch Experten für Methoden der Kostenrechnung und Kostenzuordnung (HCA / CCA, FAC / LRIC), einschließlich Bottom-up-Kostenmodellen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.